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Padel als zusätzliche Sportart anbieten: Hier gibt es Fördergelder

Padel als zusätzliche Sportart anbieten: Hier gibt es Fördergelder

Beim Padel-Platz-Bau in Deutschland sind Tennis-Clubs momentan sehr aktiv. Nicht nur der Deutsche Tennis Bund (DTB) hat den enormen Wert der Trendsportart Padel für die „Schwester-Sportart“ Tennis erkannt und fordert Clubs aktiv dazu auf, über eine Erweiterung der Tennisanlagen durch Padel-Courts nachzudenken. Vor allem Clubs, die unter Umständen einen oder mehrere Tennisplätze zu Padel-Courts umfunktionieren wollen, kommen mit überschaubaren Investitionskosten aus, da „stillgelegte“ Tennisplätze als optimaler Untergrund für Padel-Courts gelten. Noch viel attraktiver macht die Erweiterung um Padel-Courts, wenn Vereine selbst „Bauträger“ sind, denn sie haben Zugriff auf äußerst attraktive Fördertöpfe, die wir hier (Stand Februar 2024) vorstellen.

Ansprechpartner für die Förderung von Padel-Courts sind die Landessportverbände

Wichtig vorab: Wenn ein Tennisclub sich mit dem Gedanken beschäftigt, sein Sportangebot um Padel zu erweitern, so sollte dies im Hinblick auf Förderungen als tatsächlicher Vereinsservice innerhalb der bestehenden Vereinsstruktur geplant werden. Geht es bei der Planung beispielsweise um eine rein kommerzielle Anlage, die als Wirtschaftsbetrieb geführt werden soll, scheiden die Fördertöpfe der Sport-Landesverbände eher aus. Denn sie setzen eine Gemeinnützigkeit des Vereins, also die Durchführung von Sportangeboten für Vereinsmitglieder voraus. Gleichwohl hat der Verein das Recht, Courts stundenweise gegen Gebühr zu vermieten, wenn sie nicht für die Vereinsaktivitäten gebraucht werden. Die wichtigsten und attraktivsten Fördertöpfe für Vereine im Kurz-Check nach Bundesländern:

Baden-Württemberg

Der Landessportbund BW gewährt Zuschüsse von bis zu 30 Prozent der jeweiligen Bausumme. Bei Zuschüssen von über 50.000 Euro wird eine Zweckbindung von 25 Jahren vorausgesetzt, unter dieser Summe sind 10 Jahre Zweckbindung obligatorisch. Nur Vereine (keine Abteilungen), die seit drei Jahren existieren und mindestens 50 Mitglieder nachweisen, sind antragsberechtigt.

Bayern

Beim Bayerischen Landessportverband sind Anlagen in zwei Antragsverfahren förderfähig. Im vereinfachten Verfahren bis 250.000 Euro oder im Regelverfahren bei Anlagen ab 250.000 Euro. Die Standardförderung beträgt dabei 20 Prozent der Investitionssumme. In einem neu aufgelegten Sonderförderprogramm sind sogar bis zu 55 Prozent Zuschuss drin. Der Verein muss allerdings als Bauträger fungieren.

Landes Sportbund Berlin

Die Fördersummen für Berliner Sportvereine sind auf 20 Prozent der Investitionssumme begrenzt, alternativ gewährt das Land Berlin für neu gebaute Sportstätten ein zinsloses Darlehen bis zu 40 Prozent der Investitionssumme.

Landessportverband Brandenburg

Das Land Brandenburg bezuschusst den Neubau von Sportanlagen mit maximal 50.000 Euro oder maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtsumme, je zu 50 Prozent als direkten Zuschuss und zu 50 Prozent als zinsloses Darlehen.

Landessportbund Bremen

In Bremen gewährt der zuständige Sportbund zinslose Darlehen, die bis zu 80 Prozent der Investitionssumme betragen und 20.000 Euro nicht übersteigen dürfen.

Hamburger Sportbund

Hamburger Vereine haben Anspruch auf Fördergelder, die bis zu 50 Prozent der gesamten Investitionskosten betragen. Sie werden je zur Hälfte als Direktzuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt.

Landessportbund Hessen

In Hessen können Anträge für Sportstätten-Neubauten gestellt werden, die bis zu 30 Prozent an reinen Zuschüssen bewirken können. Dies gilt ausschließlich für Projekte, deren Gesamtkosten mehr als 25.000 Euro betragen.

Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern

Kommunale Anlagen, deren Investitionskosten maximal 300.000 Euro betragen, werden mit bis zu 40 Prozent durch Zuwendungen gefördert. Baut der Sportverein, sind Zuwendungen von 60 Prozent bis maximal 100.000 Euro Gesamt-Baukosten beantragbar.

Landessportbund Niedersachsen

Baumaßnahmen von Sportvereinen in Niedersachsen werden bis zu einer Gesamtinvestition von 200.000 Euro mit bis zu 65 Prozent der Bausumme gefördert.

Landessportbund Nordrhein-Westfalen

In NRW werden Sport-Neubauten von Vereinen laut Aussage des Landessportbundes mit im Durchschnitt bis zu 75 Prozent Zuschüsse gefördert.

Landessportbund Rheinland-Pfalz

Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen mit einem Gesamtvolumen 10.500 bis 75.000 Euro werden durch den LSB bezuschusst. Auch langfristig gepachtete Sportanlagen sind förderfähig. Die Zuschusshöhe beträgt 35 Prozent des Gesamtvolumens. Der Zuschuss dient grundsätzlich zur Teilfinanzierung. Das bedeutet, dass der Zuwendungsempfänger immer einen Eigenanteil zu tragen hat.

Landessportbund Sachsen

Sachsen fördert den Sportstätten-Neubau mit bis zu 50 Prozent der Investitionssumme, sofern der beantragende Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Zusätzlich tritt in Sachsen-Anhalt die Lotto-Toto GmbH als Förderer auf den Plan. Bis zu 50 Prozent von maximal 75.000 Euro Bausumme sind förderfähig.

Landessportbund Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt werden Sportstätten-Neubauten mit bis zu 50 Prozent der Investitionssumme gefördert. Voraussetzung ist, dass der Verein mindestens zehn Prozent Eigenanteil leistet.

Landessportbund Schleswig-Holstein

Wenn ein Verein hier neu baut, sind bis zu 50 Prozent Förderung drin, sofern die die Bausumme 250.000 Euro nicht übersteigt. Bei Hallenbauten werden sogar Projekte bis 500.000 Euro mit bis zu 50 Prozent gefördert.

Landessportbund Thüringen

Für Neubauten oder Umwidmungen beteiligt sich der Landessportbund Thüringen mit bis zu 60 Prozent an den Gesamtkosten, sofern der Verein ein individuell definiertes Mindestmaß an Eigenmitteln einbringt. Bei Projekten über 50.000 Euro ist ein Beratungsgespräch mit einem behördlichen Berater obligatorisch.

Barrierefrei bauen und Förderung der Aktion Mensch in Anspruch nehmen

Inklusion wird bei Sportprojekten generell immer wichtiger und für Vereine interessanter. Neben dem moralischen Aspekt, Menschen mit Behinderung in Sportprojekte zu integrieren, werden solche Maßnahmen unter Umständen auch beträchtlich gefördert. Die „Aktion Mensch“ hat ein Fördersystem aufgelegt, bei dem barrierefreies Bauen gefördert wird, um so inklusive Sportangebote ins Angebot mit aufzunehmen. Förderungen von bis zu 40 Prozent in Form von Zuschüssen sind möglich, sofern die Gesamtkosten 250.000 Euro nicht übersteigen und ein Eigenanteil von 20 Prozent geleistet wird. Infos dazu gibt es hier.

Keine wirklichen Fördermöglichkeiten vom Bund für „normale Vereine“

Ein Anspruch auf direkte Förderung durch das Bundesministerium des Inneren und für Heimat besteht ausschließlich für Sportstättenbauprojekte, die für den Leistungssport auf Bundesebene gedacht sind. Im Ausschreibungstext heißt es: „Förderfähig sind Baumaßnahmen an Einrichtungen für den Spitzensport, sofern sie nicht überwiegend dem professionellen Sport dienen oder gewerbsmäßig betrieben werden.“ Gefördert werden insbesondere Maßnahmen an Olympia-Stützpunkten, Bundesleistungszentren, Bundesstützpunkten und an Trainingsstätten von Bundesfachverbänden, die über kein Stützpunktsystem verfügen, sowie am Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten und am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft.

Fazit: Bei der Planung einer Padel-Anlage durch einen Verein, sollte schon im Planungsstadium die jeweilige Fördermöglichkeit geprüft werden. Denn allen Förderungen ist gemein, dass Anträge vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden müssen. Angesichts der durchweg hohen Fördersummen durch die Landessportverbände wäre es fast fahrlässig, die Option nicht zu prüfen. Ein Antrag sollte auf jeden Fall gestellt werden.

Autor: Christian Bonk